Schießsicherheitstechnische Überprüfung nach § 27a WaffG
Fachliche Überprüfung von Feuerwaffen-, Druckluftwaffen-, Vogel- und Armbrustständen sowie Schießwagen für die zuständige Waffenbehörde.
Leistung im Detail →Feuerwaffen-, Druckluft- und Armbruststände →

